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Ausbildungsklassen

FahrzeugartenFoto: LouAnna

Alles eine Klasse für sich: Diese Führerscheinklassen kann ich Dir anbieten.

FÜHRERSCHEINKLASSE B, BE, B197 und B96 /AUTO

Rennauto in gelbWer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn dieser Buchstabe ist die Lizenz zum Autofahren.

Der Klassiker unter den Führerscheinen ist der Autoführerschein. Mit B darfst Du Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Klein-Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE oder B96 erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.


PKW-Klasse: B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Mindestalter: 18 Jahre /*17 Jahre
*17 = Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. (Alle Infos zum Füherschein mit 17)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste Hilfe Kurs (ehemals Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


PKW-Klasse: BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Mindestalter: 18 Jahre /*17 Jahre
*17 = Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste Hilfe Kurs (ehemals Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


PKW-Klasse: B197

B197 – Der neue Führerschein! Segen oder Fluch?

Die Fakten:

● Mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung

● 15-minütige Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer (keine TÜV Prüfung)

● Den Rest, inkl. Prüfung, auf Automatik

Und das Ergebnis? Man darf weltweit Schalter und Automatik fahren.

Die Vorteile: deutlich entspanntere Ausbildung auf beiden Seiten, weniger Stress in der Prüfung, Vorurteile gegenüber Hybrid/Elektro bzw. Automatik Fahrzeugen entgegenarbeiten.

Die Nachteile: Bei einer Führerschein-Erweiterung auf BE, C1, C, D1 oder D muss man diese auf einem Schaltfahrzeug machen, um keinen Automatikeintrag für diesen Führerschein zu bekommen. Bei Klasse B bleibt alles gleich. (Dieser Nachteil wird aber mit Sicherheit irgendwann gekippt.)

Wie würde so eine B197 Ausbildung aussehen?

Der erste Teil wird komplett in Automatikfahrzeugen gemacht (Den Straßenverkehr kennenlernen)

Dann ein Block intensives Schalten lernen (inkl. abbiegen, Kreisverkehre, parken, kurvige Überlandstraßen, Autobahn)

Danach die 15-minütige Überprüfungsfahrt

Den Rest der Sonderfahrten, den Abschluss der Ausbildung und Prüfung auf Automatik

Mindestalter: 18 Jahre/*17 Jahre
*17 = Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste Hilfe Kurs (ehemals Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


PKW-Klasse: B96

Klasse B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Mindestalter: 18 Jahre/*17 Jahre
*17 = Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
(Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.)


Klasse: B196

Ab 01.01.2020 kann man mit dem Autoführerschein Motorrad fahren dank der im Bundesrat beschlossenen Änderung der Schlüsselzahl B196

  • Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw (Klasse B oder 3) ist, kann jetzt nach einer Schulung in einer Fahrschule die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
  • Krafträder mit einem Hubraum bis max. 125 ccm und einer Leistung von bis zu 11 KW / 15 PS können gefahren werden.
  • Der Bewerber benötigt mindestens 4 Einheiten zu je 90 Min. theoretischen Unterricht und mindestens 5 Einheiten zu je 90 Min. praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1, als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden.
  • Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen. Dies muss von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden, die Verwaltungsbehörde trägt dann die Schlüsselzahl 196 ein.
  • Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung. Allerdings sollte man sich auf den Ratschlag des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Fahrzeugbeherrschung für noch nicht ausreichend erachtet.

Mindestalter: 25 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


FAHRERLAUBNISKLASSE A1, A2, A und AM / MOTORRAD

Blaues SportmotorradA wie Ausritt auf dem Feuerstuhl!

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche eigentlich keine Frage: Denn zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Hier bekommst Du einen Überblick über die Motorrad-Führerscheinklassen.


Motorrad-Klasse: A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht über-steigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste Hilfe Kurs (ehemals Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


Motorrad-Klasse: A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Hinweis: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste Hilfe Kurs (ehemals Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


Motorrad-Klasse: A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Eingeschlossene Klassen:
A2, A1, AM

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Hinweis: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste Hilfe Kurs (ehemals Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


Klasse: AM „Roller“

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste Hilfe Kurs (ehemals Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


Mofa

Einspurige und einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit maximal 25 km/h oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

Die Prüfbescheinigung wird unbefristet erteilt.

Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild


TRAKTOR-FÜHRERSCHEINKLASSE L

Roter TreckerWas machst Du denn den ganzen Tag? Trecker fahr’n!

Wer hat als Kind nicht vom Treckerfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz ist bereits für Jugendliche zu bekommen.


Sonderklasse: L für Traktoren der Land- und Forstwirtschaft

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Die Fahrerlaubnis der Klasse L wird unbefristet erteilt.

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorieprüfung:

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste Hilfe Kurs (ehemals Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort)
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)


Quelle: TÜV-Nord/Stand 2016

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